1. Allgemeines
Die AGB können auf der Webseite www.ombra.ch und auf dem Händler Login eingesehen oder direkt bei der ombra ag angefordert werden. Auftragsbestätigungen werden von der ombra ag schriftlich per Email zugestellt – dies gemäss Kundenangaben auf dem Bestellformular. Die Angaben auf der Auftragsbestätigung sind massgebend für den Auftrag. Änderungen müssen der ombra ag durch den Auftragsteller innert 2 Werktagen seit Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt werden. Ab dem 3. Tag werden allfällige Änderungen nur gegen entsprechenden Aufpreis akzeptiert. Sofern keine Mitteilung bei der ombra ag eingeht, gilt die Auftragsbestätigung mit deren Angaben und Lieferbedingungen als akzeptiert. Änderungen in der Auftragsbestätigung haben nur nach schriftlicher Bestätigung durch die ombra ag Gültigkeit.
2. Änderungen an der Konstruktion
Die Produkte der ombra ag werden laufend verbessert, deshalb ist die Verkäuferin berechtigt, ohne vorherige Ankündigung, jeweils die neuste Ausführung des Produktes zu liefern.
3. Gültigkeit Angebot
Die Angebote der ombra ag sind jeweils 3 Monate gültig.
4. Vertragsauflösung
Für den Fall, dass der Besteller die Annahme der Kaufsache verweigert oder den Kaufvertrag anderweitig nicht bzw. nicht richtig erfüllt, hat die Verkäuferin vorbehältlich des Nachweises eines weiteren Schadens Anspruch auf Bezahlung einer Annullierungsgebühr von 15 % des vereinbarten Kaufpreises.
5. Anpassung von veröffentlichten Preisen
Die Preise verstehen sich ab Werk, exkl. Steuern und Transport. Die ombra ag behält sich jederzeit Anpassungen von veröffentlichten Preisen vor.
6. Abholung durch den Besteller
Wird die Ware bei der Verkäuferin abgeholt, obliegt es dem Besteller, diese noch vor Ort auf deren Vollständigkeit und einwandfreien Zustand hin zu überprüfen. Der Besteller ist für die fachgerechte Verladung und den Transport der Ware selber verantwortlich.
7. Transportschäden
Bei Transportschäden, verursacht durch den Transport ausgeführt durch die ombra ag, haftet diese nur für allfällige Schäden bis zum Entladen der Ware am Bestimmungsort. Die Haftung erlischt bei Schäden, welche durch unsachgemässes Entladen entstehen. Das zum Entladen notwendige Personal oder Hilfsmittel muss der Käufer/Kunde zur Verfügung stellen.
8. Zahlung
Rechnungen der ombra ag sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzüge zu bezahlen, sofern keine anders lautenden Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart wurden. Reklamationen entbinden den Käufer nicht von der fristgerechten Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages. Der Besteller ist nicht befugt, ohne schriftliche Einwilligung der ombra ag, eigene Forderungen gegenüber der ombra ag bei fälligen Rechnungen zu verrechnen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich die ombra ag die Geltendmachung eines Verzugszinses von 6% p.a. sowie weiteren Schadens vor; eine Mahnung ist für den Eintritt des Verzuges nicht notwendig. Teilrechnungen bleiben vorbehalten. Beim Kauf auf Vorauskasse wird die Bestellung erst ausgelöst, sobald die entsprechende Zahlung bei der Verkäuferin eingetroffen ist. Die gewünschten Artikel werden im Normalfall reserviert.
9. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung
Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der bestellten Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung vor und ist berechtigt den Eigentumsvorbehalt gegebenenfalls auf Kosten des Bestellers im amtlichen Register eintragen zu lassen. Jede Beeinträchtigung des Eigentums der ombra ag durch Pfändung oder sonstige Inanspruchnahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Dritte ist der ombra ag sofort mittels Einschreibebrief mitzuteilen, ebenso die Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens.
10. Garantie & Gewährleistung
Ohne Gegenbericht innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Rechnungsdatum gilt das Werk als mängelfrei abgenommen. Die Garantie im Sinne einer Gewährleistungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum zwei Jahre. Die Rechnung gilt als Garantienachweis. Mängel und Fehler sind innerhalb der Gewährungsfrist sofort nach deren Entdeckung schriftlich und unter unaufgeforderter Vorlage des Garantienachweises (Rechnung) zu melden. Eingriffe, Montagen und Reparaturen Dritter beenden unsere Garantie und Gewährleistungspflicht sogleich; jede Haftung wird in diesem Falle ausgeschlossen. Es werden keine Arbeitsleistungen und Spesen vergütet. Nicht unter die Garantie fallen Mängel nach falscher Behandlung, Schäden infolge Verwendung bei stürmischem Wetter (Windgeschwindigkeit grösser als 30 km/h), Hagelschlag, leichte Abriebschäden, Bedienung bei Vereisung, Ausbleichen bei Spezialfarben, Ersetzen der einem normalen Verschleiss unterliegenden Bestandteile, sowie Reinigungsschäden. Produkte, deren Minimal-oder Maximalgrössen ausserhalb der in den ombra ag Prospekten aufgeführten Limiten liegen, gehen nicht unter Garantie. Eine Haftung der ombra ag ist ausgeschlossen bei Knickfalten, Weissbruch (d.h. helle, bei der Verarbeitung entstehende Streifen) und Welligkeiten der Markisentücher. Die aufgeführten Punkte mindern den Wert der Gebrauchstauglichkeit der Tücher nicht.
11. Rücknahme oder Umtausch
Da es sich um Massanfertigungen auf Kundenwunsch handelt ist eine Rücknahme oder ein Umtausch der Produkte der ombra ag nicht möglich.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-7240 Küblis.